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   OLG Frankfurt, 03.05.2006 - 23 U 188/04   

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https://dejure.org/2006,5016
OLG Frankfurt, 03.05.2006 - 23 U 188/04 (https://dejure.org/2006,5016)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.05.2006 - 23 U 188/04 (https://dejure.org/2006,5016)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 23 U 188/04 (https://dejure.org/2006,5016)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 670 BGB, § 39 ZPO
    Internationale Zuständigkeit für Ansprüche eines Nachfolgestaats eines übergegangenen Staats gegen eine deutsche Bank auf Grund einer Kontoverbindung; Kostenerstattung bei wiederholtem Auskunftsbegehren

  • Judicialis

    ZPO § 39; ; ZPO § 39 S. 2; ; ZPO § 156 II; ; ZPO § 254; ; ZPO § 307; ; ZPO § 513 Abs. 2; ; ZPO § 533; ; ZPO § 540 I Nr. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 432 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 666; ; BGB § 670; ; BGB § 675

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - Kosten für ein wiederholtes Auskunftsbegehren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kostenlose Kontoauszüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenlose Kontoauszüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit deutscher Gerichte für Ansprüche gegen eine deutsche Bank; Verpflichtung einer Bank zur Übersendung von Kontoauszügen und Saldenmitteilungen ; Auskunft und Rechnungslegung betreffend Forderungen und Guthaben bezüglich von der früheren Nationalbank von ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.12.1995 - III ZR 81/95

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs eines einzelnen Miteigentümers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2006 - 23 U 188/04
    Von diesem Grundsatz sind jedoch Ausnahmen zu machen, wenn z. B. eine gemeinsame Verständigung der Mitgläubiger schwierig ist und schutzwürdige Belange der Beklagten, der Klägerin die Auskunft vorzuenthalten, nicht erkennbar sind (BGH, NJW 1996, 656 f.).

    Begrifflich und methodisch nicht unumstritten ist die bereits zitierte Entscheidung des 3. Zivilsenats des BGH vom 07.12.1995 (NJW 1996, 656 f.), die § 670 BGB einen Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für Auskunftserteilung und Rechnungslegung entnimmt, obwohl § 670 BGB sich auf die Auftragsausführung und nicht die Auskunftserteilung bezieht.

    Für den wiederholten Auskunftsanspruch geht die Rechtsprechung aus Zumutbarkeitsgründen ohne nähere Darlegung davon aus, dass ein angemessener Ersatz für den besonderen Kostenaufwand vom Kunden geleistet werden müsse (BGH, NJW 2001, 1486 ff., OLG Hamm, WM 1992, 1100), der wohl als Korrelat zum Individualanspruch der Klägerin auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung in voller Höhe entgegengesetzt (BGH, NJW 1996, 656 f.)und im Regelfall Zug-um- Zug geltend gemacht werden könne (Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch Bd. I, 2. Aufl. 2001, § 47 Rn. 50), wobei bei schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eine Vorleistungspflicht seinerseits bestehe (OLG Hamm, WM 1992, 1100 f.).

  • BGH, 30.01.2001 - XI ZR 183/00

    Zeitliche Begrenzung des Auskunftsanspruchs gegen das kontoführende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2006 - 23 U 188/04
    Allein der Fristablauf berechtigt ein auskunftspflichtiges Kreditinstitut nicht, sein Wissen auskunftsberechtigten Kunden vorzuenthalten (BGH WM 2001, 621ff. = NJW 2001, 1486ff.).

    Für den wiederholten Auskunftsanspruch geht die Rechtsprechung aus Zumutbarkeitsgründen ohne nähere Darlegung davon aus, dass ein angemessener Ersatz für den besonderen Kostenaufwand vom Kunden geleistet werden müsse (BGH, NJW 2001, 1486 ff., OLG Hamm, WM 1992, 1100), der wohl als Korrelat zum Individualanspruch der Klägerin auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung in voller Höhe entgegengesetzt (BGH, NJW 1996, 656 f.)und im Regelfall Zug-um- Zug geltend gemacht werden könne (Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch Bd. I, 2. Aufl. 2001, § 47 Rn. 50), wobei bei schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eine Vorleistungspflicht seinerseits bestehe (OLG Hamm, WM 1992, 1100 f.).

  • OLG Hamm, 04.05.1992 - 31 U 186/91

    Kontounterlagen: Herausgabepflicht der Banken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2006 - 23 U 188/04
    Etwas anderes mag nur dann gelten, wenn das Verlangen des Kunden missbräuchlich erscheint (OLG Hamm, WM 1992, 1100).

    Für den wiederholten Auskunftsanspruch geht die Rechtsprechung aus Zumutbarkeitsgründen ohne nähere Darlegung davon aus, dass ein angemessener Ersatz für den besonderen Kostenaufwand vom Kunden geleistet werden müsse (BGH, NJW 2001, 1486 ff., OLG Hamm, WM 1992, 1100), der wohl als Korrelat zum Individualanspruch der Klägerin auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung in voller Höhe entgegengesetzt (BGH, NJW 1996, 656 f.)und im Regelfall Zug-um- Zug geltend gemacht werden könne (Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch Bd. I, 2. Aufl. 2001, § 47 Rn. 50), wobei bei schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eine Vorleistungspflicht seinerseits bestehe (OLG Hamm, WM 1992, 1100 f.).

  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2006 - 23 U 188/04
    Aus diesen Gründen ist § 513 Abs. 2 ZPO insoweit nicht anzuwenden (BGHZ 157, 224 ff. = NJW 2004, 1456 ff.).

    Wenn man - wie der BGH in der zitierten Entscheidung BGHZ 157, 224 ff. - der internationalen Zuständigkeit ein ungleich höheres Gewicht als die örtliche, sachliche oder funktionelle Zuständigkeit einräumt, könnte man auch die Frage thematisieren, ob angemessen ist, die internationale Zuständigkeit aus der rügenlosen Einlassung abzuleiten, auch wenn - wie in Prozessen vor dem Landgericht - keine Hinweispflicht gemäß § 39 S. 2 ZPO auf das Fehlen der Zuständigkeit besteht.

  • OLG Schleswig, 24.02.2000 - 5 U 116/98

    Entgelt für die Nachforschungen über Kontenbewegungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2006 - 23 U 188/04
    Hat dagegen die Bank durch ein von ihr zu vertretendes Verhalten Veranlassung für die Überprüfung der Salden eines Girokontos gegeben, kann sie keine Kostenerstattung verlangen, da dies dem allgemeinen Rechtsgrundsatz widersprechen würde, dass der Vertragspartner, der eine Störung des Schuldverhältnisses verursacht hat, diese nach § 242 BGB grundsätzlich auf eigene Kosten zu beseitigen hat (OLG Schleswig, ZIP 2000, 789 ff.).
  • BGH, 14.04.1988 - III ZR 28/87

    Anspruch eines Kontoinhabers gegen Bank auf Erteilung von Auskunft durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2006 - 23 U 188/04
    Ein Kreditinstitut ist zur Übersendung von Kontoauszügen und Saldenmitteilungen verpflichtet, auch wenn der Kunde diese bereits einmal erhalten hat (BGH, NJW-RR 1988, 1072 f.).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2006 - 23 U 188/04
    Nach einer weit verbreiteten Meinung steht überdies § 39 ZPO der Geltendmachung der fehlenden internationalen Zuständigkeit erst in zweiter Instanz entgegen (Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl. 2004, § 39 Rn. 11, BGHZ 194, 127 ff. = NJW 1997, 397 ff., Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 39 Rn. 4).
  • OLG München, 19.09.1990 - 26 WF 1067/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2006 - 23 U 188/04
    Das ist ausschlaggebend (van Hecke, IPRax 1992, 205).
  • BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 26/88

    Wirksamkeit eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2006 - 23 U 188/04
    Wird in zweiter Instanz die Abweisung der Klage insgesamt beantragt, liegt darin ein grundsätzlich unbeachtlicher Widerruf des Anerkenntnisses (BGHZ 107, 142ff.).
  • BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2006 - 23 U 188/04
    Die beklagte Partei kann auch Berufung einlegen, wenn sie im ersten Rechtszug den Klageanspruch anerkannt hat (JZ 1955, 423ff.).
  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07

    Beschränkung des Normenverifikationsverfahren bzgl Regeln des Völkerrechts (Art

    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. Mai 2006 - 23 U 188/04 -,.
  • OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 27 U 3/02

    Zwangsvollstreckungsverfahren wegen Darlehensforderungen gegen eine in Konkurs

    Zwar ist ein Kreditinstitut auf nicht rechtsmissbräuchliches Verlangen des Kunden verpflichtet, diesem Kontoauszüge und Saldenmitteilungen zugänglich zu machen, auch wenn er diese bereits einmal erhalten hat (vgl. OLG Frankfurt/Main OLGReport 2006, 967 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • LG Berlin, 02.03.2010 - 15 O 79/09

    Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Durchführung eines UDRP-Verfahrens

    Die internationale Zuständigkeit betrifft die Abgrenzung zu den Souveränitätsrechten anderer Staaten bei Streitigkeiten mit Auslandsbezug und ist in jedem Verfahrensabschnitt von Amts wegen zu prüfen (OLGR Frankfurt 2006, 967-969, zitiert nach juris, Rz. 45 m.w.N.).
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